Externer Datenschutzbeauftragter
Die EU-Datenschutzgrundverordnung verlangt in vielen Fällen einen Datenschutzbeauftragten (Abschnitt 4 DSGVO). Aber auch eine freiwillige Bestellung ist möglich und in manchen Fällen sinnvoll. Diese Funktion kann auch von externen Experten wahrgenommen werden (Art 37 Abs. 6 DSGVO).
Unsere Datenschutzbeauftragten (DSBs) sind Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Nutzung personenbezogener Datenbestände. Folgende Themenblöcke werden dabei abgedeckt:
Aufgaben unserer DSBs
- Kontaktperson zur Datenschutzbehörde
- Regelmäßige interne Datenschutz-Audits
- Regelmäßige Dokumentenreviews
- Regelmäßige Mitarbeiter-Sensibilisierung
- Laufender Support bei datenschutzrelevanten Fragen im Unternehmen
Ihre Vorteile
- Hohe Spezialisierung und entsprechende Fachkenntnis unserer DSBs
- Ständige Weiterbildung unserer DSBs
- Keine Interessenskonflikte durch andere Aufgaben oder Pflichten im Unternehmen
- Keine Freistellung von eigenen Mitarbeitern nötig
- Synergien und Praxiserfahrung aus Mehrfachbestellungen
- Beratungs- und Kosteneffizienz
- Flexibilität in der Entscheidung über Zeitraum und Umfang der Beauftragung
- Größere Effizienz und Effektivität durch Vermeidung von Betriebsblindheit
- Zugang zu einem Netzwerk an Experten für komplexe Fragestellungen
- Neutralität bei "brisanten" Themen
- Kostenersparnis und kalkulierbare Kosten
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, uns als externen Datenschutzbeauftragten im Sinne des Art. 37 Abs. 6 DSGVO zu beauftragen.
Information unter:
Tel: +43 680 2108891 • E-Mail: